Die Position der Elternräte im Berner Schulsystem

Link: Das Berner Schulsystem (Erziehungsdirektion des Kantons Bern)

Organisation des Elternrats

  • An allen Schulstandorten gibt es einen Elternrat.
  • Dieser besteht aus je zwei Vertretungen pro Klasse.
  • Der Elternrat wird von einem Präsidium oder einem Co-Präsidium geleitet und trifft sich in der Regel quartalsweise.
  • Die Schulleitungen haben gegenüber dem Elternrat eine Informationspflicht.
  • Für gewisse Themen können die Schulleitung und Lehrpersonen verschiedener Schulstufen (KG-, Unter-, Mittel- und Oberstufe) auch vom Elternrat selber beigezogen werden.
  • In jeder Schulkommission sind die Elternräte mit zwei Sitzen und Stimmrecht vertreten.

Schulreglement der Stadt Bern

Art. 20  Grundsatz

1 Das Gebiet der Stadt Bern ist in sechs Schulkreise eingeteilt.

2 Die Einteilung orientiert sich an den Stadtteilen.

  1. Schulkreis Kirchenfeld-Schosshalde: Bezirke Kirchenfeld, Gryphenhübeli, Brunnadern, Murifeld, Schosshalde, Beundenfeld sowie Bezirke 1-3 der Inneren Stadt;
  2. Schulkreis Mattenhof-Weissenbühl: Bezirke Holligen, Weissenstein, Mattenhof, Monbijou, Weissenbühl, Sandrain;
  3. Schulkreis Breitenrain-Lorraine: Bezirke Altenberg, Spitalacker, Breitfeld, Breitenrain, Lorraine sowie Bezirke 4 und 5 der Inneren Stadt;
  4. Schulkreis Länggasse-Felsenau: Bezirke Engeried, Felsenau, Neufeld, Länggasse, Stadtbach, Muesmatt;
  5. Schulkreis Bümpliz: Bezirke Bümpliz, Oberbottigen, Stöckacker;
  6. Schulkreis Bethlehem: Bezirk Bethlehem.